Herzlich Willkommen auf meiner Homepage, Ihr
Sicherheits-, Umwelt und Energieexperte Jürgen Schwarz
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Käufer oder Mieter haben ab 2008 das Recht, sich vor Vertragsabschluss eines Kauf- oder Mietvertrages einen gültigen Energieausweis der Immobilie zeigen zu lassen.
Die Energieausweise müssen dem Mieter oder Käufer der ein Interesse hat vorgelegt werden, es besteht keine Pflicht sie auszuhändigen und zu überlassen.
Wird der Energieausweis auf verlangen nicht vorgelegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Wohngebäude die weniger als 5 Wohnungen besitzen und nicht der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechen benötigen bei Vermietung oder Verkauf den Energie-Bedarfsausweis. Für alle anderen Wohngebäude kann zwischen dem Energie-Bedarfsausweis oder dem Energie-Verbrauchausweis gewählt werden. !!!
Ab dem 01. Oktober 2008 ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden und nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, vorgeschrieben. Für alle anderen Gebäude kann generell zwischen den beiden Ausweis-Typen gewählt werden. Gültig sind die Ausweise 10 Jahre lang.
Erstellen eines verbrauchsbasierten Energieausweises pro Liegenschaft mit 10 jähriger Gültigkeit in einfacher Ausfertigung inkl. Foto des Gebäudes im Energieausweis und unverbindlichen Vorschlägen zur energetischen Verbesserung für 48,99 Euro zzgl. 19% Mwst.
Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises je nach Gebäude und Aufwand. Fragen hierzu beantworte ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gebäudeenergieberater
Jürgen Schwarz